Was ist das Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht setzt sich im Wesentlichen aus dem Lauterkeitsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs) und dem Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) zusammen. Es soll dem Schutz des Verbrauchers sowie des Mitbewerbers und sonstiger Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen dienen.
Zentrale Rechtsquelle des Wettbewerbsrechts ist das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das von anderen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen ergänzt wird, zum Beispiel dem Markengesetz, der Preisangabenverordnung oder dem Heilmittelwerbegesetz.
Eine beispielhafte Auflistung unlauterer geschäftlicher Handlungen gegen Mitbewerber findet sich unter anderem in § 4 UWG, bspw.
- die Herabsetzung und Verunglimpfung von Mitbewerbern,
- die Behauptung oder Verbreitung falscher Tatsachen, die geeignet sind, den Betrieb eines Unternehmens oder den Kredit eines Unternehmers zu schädigen,
- das Angebot von Waren oder Dienstleistungen, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn man
- a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
- b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
- c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
- die gezielte Behinderung von Mitbewerbern.
Neben Verstößen gegen das UWG können sich Verletzungen gegen das Wettbewerbsrecht aber auch aus Verstößen gegen Regelungen aus anderen Gesetzten ergeben, sofern sie dem Schutz des Wettbewerbs bezwecken. So können Verletzungen einiger BGB-Vorschriften, die Verletzung gegen die Impressumspflicht aus § 5 TMG (Telemediengesetz), die Verletzung der Pflicht zur Vorhaltung einer Datenschutzerklärung (§ 13 TMG) oder auch die Verletzung von Vorschriften der Preisangabenverordnung (PangV) wettbewerbsrechtliche Ansprüche zur Folge haben.
Was wir für Sie tun können
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Markenrecht, so etwa:
- wettbewerbsrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen im Bereich der Werbung
- Prüfung / Gestaltung von rechtssicherer Werbemaßnahmen, AGBs und Widerrufsbelehrungen, um Abmahnungen beziehungsweise Unterlassungsklagen Dritter vorzubeugen
- Abwehr von unberechtigten Abmahnungen
- Formulierung von (modifizierten) Unterlassungserklärungen
- Gestaltung von Verträgen zum Schutz Ihrer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- Unterstützung im Zusammenhang mit der Erklärung einer Drittunterwerfung
- gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Konkurrenten (Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz, Vorbereitung strafrechtlicher Maßnahmen etc.)
Wissenswertes zum Wettbewerbsrecht
Das Lauterkeitsrecht unterliegt einer ständigen Anpassung an die wechselnden marktwirtschaftlichen Gegebenheiten. Das Wettbewerbsrecht gibt dabei die Spielregeln vor, wie Mitbewerber sich im Markt verhalten dürfen. Das UWG definiert also das „Wie“ des Wettbewerbs.
Ein wettbewerbswidrig handelnder Konkurrent sollte zur Vermeidung von Gewinneinbußen, Ansehensverlust oder anderen Nachteilen möglichst umgehend „gestoppt“ werden. Hier sind Abmahnungen mit Stundenfristen keineswegs selten und Einstweilige Verfügungsverfahren beinahe die Regel.
Befugt, etwaige Verstöße geltend zu machen, sind Mitbewerber, rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, Verbraucherschutzverbände und Industrie- und Handelskammern. Ein möglicherweise betroffener Verbraucher kann selbst keine Verstöße geltend machen.
Sprechen Sie uns einfach an!
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