Dr. Peter F. Reinke
Rechtsanwalt & Fachanwalt

- auch Partner bei K&E Rechtsanwälte für Kultur & Entertainment -
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(unverbindliche Anfrage)

– Arbeitsrecht

Sie haben eine ordentliche oder außerordentliche, fristlose Kündigung erhalten oder Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt? Sie haben eine Abmahnung erhalten oder Sie sind nicht sicher, ob Ihr Arbeitszeugnis richtig ist. Wenden Sie sich noch heute an mich. Ich biete Ihnen kompetente und vertrauenswürdige Unterstützung durch alle  Instanzen im Arbeitsrecht. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, eine Lösung zu finden, mit der Sie zufrieden sein können. Schnell und erfolgreich!

Gerade nach Ausspruch einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber, ist es besonders wichtig, schnell, also spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, fristwahrend Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht zu erheben, wenn die Kündigung unberechtigt erfolgt ist.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dürfte hierbei typischerweise Arbeitsrecht abgedeckt sein und die anwaltlichen Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens werden üblicherweise von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Ich kümmere mich um die fristwahrende Erhebung der Kündigungsschutzklage und auch um die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ob

  • Kündigungsschutz,
  • Aufhebungsvertrag,
  • Abmahnung,
  • Arbeitsvertrag oder
  • Zeugnis

ich helfe Ihnen gerne weiter!

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihre Fragen besprechen und eine gemeinsame Strategie entwickeln können.